Garantie



Unsere Fahrzeuge profitieren von der Werksgarantie oder unserem Garantiepartner "Euro-Garantie". Neu- und Jahreswagen können gegen Aufpreis mit einer Garantieverlängerung ausgestattet werden.

Link zur Euro-Garantie


Direktimport Neuwagen und EU-Jahreswagen verfügen über eine 2 Jährige Herstellergarantie, welche bei allen Markenvertretungen Anspruch auf die volle Garantieleistung haben. Ihr Händler ist verpflichtet dieser Garantie nachzukommen.

„Die Bekanntmachung bezweckt der Abschottung des schweizerischen Marktes für den Kraft-fahrzeughandel entgegenzuwirken. Ungeachtet des Ortes des Kaufs eines Kraftfahrzeugs im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben die zugelassenen Werkstätten die Verpflichtung, alle Kraftfahrzeuge der betreffenden Marke zu reparieren, die Garantien zu gewähren, die kostenlose Wartung und sämtliche Arbeiten im Rahmen von Rückrufaktionen durchzuführen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Kraftfahrzeug bei einem zugelassenen Händler, durch einen bevollmächtigten Vermittler oder bei einem unabhängigen Wiederver-käufer gekauft wurde.“

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Erläuterungen der Wettbewerbskommission
Erlauterungen zu KFZ-BM.pdf
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